Autochthone Istrische Produkte
Autochthone Istrische Produkte
Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen.
Produktbezeichnungen können eine „geografische Angabe“ (g.A.) tragen, wenn eine spezifische Verbindung zu dem Ort besteht, an dem die Erzeugnisse hergestellt wurden. Dadurch wird das Vertrauen der Verbraucher gestärkt, können Verbraucherinnen und Verbraucher Qualitätserzeugnisse erkennen und Erzeuger ihre Waren besser vermarkten.
Geografische Angaben umfassen:
g.U. – geschützte Ursprungsbezeichnungen (Lebensmittel und Wein)
g.g.A. – geschützte geografische Angaben (Lebensmittel und Wein)
G.A. – geografische Angabe (Spirituosen).
Im Rahmen des EU-Systems geografischer Angaben werden die Namen bestimmter Erzeugnisse geschützt, die aus bestimmten Regionen stammen und bestimmte Eigenschaften aufweisen oder deren Ansehen mit dem Erzeugungsgebiet zusammenhängt. Der Unterschied zwischen einer g.U. und einer g.g.A. besteht darin, in welchem Umfang die Ausgangsstoffe aus dem abgegrenzten Gebiet stammen müssen bzw. das Herstellungsverfahren in dem Gebiet stattfinden muss. Als g.U. eingetragene Produktnamen weisen die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden.